Heiraten
Eheschliessung
Für die Trauung in der Schweiz sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB)
Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.
Ehehindernisse (Art. 95 ZGB)
Die Eheschliessung ist verboten:
- zwischen Verwandten in gerader Linie
- zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern, gleichgültig ob sie miteinander durch Abstammung oder durch Adoption verwandt sind.
Die Adoption hebt das Ehehindernis der Verwandtschaft zwischen dem Adoptivkind und seinen Nachkommen einerseits und seiner angestammten Familie anderseits nicht auf.
Frühere Ehe (Art. 96 ZGB)
Wer eine neue Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass die frühere Ehe (oder frühere eingetragene Partnerschaft) für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist.
Vorbereitung
Vor der Trauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, welches wahlweise am Wohnort des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann.
Ist eine(r) der Verlobten ausländische(r) Staatsangehörige(r) und im Ausland wohnhaft, hat diese(r) auch die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen schweizerischen Vertretung durchzuführen. Wir beraten Sie gerne über das Ehevorbereitungsverfahren, Fristen und die notwendigen Dokumente.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Ehevorbereitungsverfahren
Trauung
Die Trauung kann nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innert 3 Monaten stattfinden. Der Trautermin kann bereits bis zu 12 Monate vorher reserviert werden.
Falls die Trauung ausserhalb des Zivilstandskreises Zurzach stattfinden soll, können wir Ihnen eine Trauungsermächtigung ausstellen, mit der sie bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten können.
Zur Trauung sind 2 mündige Zeugen mitzubringen, die sich über ihre Identität ausweisen können. Trauungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Falls die sprachliche Verständigung nicht gewährleistet ist, muss das Brautpaar einen Dolmetscher beiziehen. Dieser darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam in direkter Linie verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können.
- Merkblatt über die Ehe in der Schweiz
- Merkblatt Eheschliessung im Ausland
- Merkblatt über die Namensführung (Bund)
- weitere Informationen
Trauzeiten
Trauungen finden von Dienstag bis Freitag zu folgenden Trauzeiten statt.
- Dienstag: 10.00 Uhr und 11.00 Uhr
- Mittwoch, Freitag: 10.00 Uhr / 11.00 Uhr / 14.00 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr
Falls es der Terminplan zulässt, finden Trauungen unter der Woche in allen Traulokalen statt.
Provisorische Terminreservationen sind bereits vor Abschluss der Ehevorbereitung möglich. Definitive Bestätigungen der Termine können wir Ihnen jedoch erst nach Abschluss der Ehevorbereitung ausstellen.
An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen erlaubt.
Ehe für alle
Am 26. September 2021 hat sich das Schweizerische Stimmvolk für die Ehe für alle ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 17. November 2021 entschieden, die Ehe für alle auf den 01. Juli 2022 in Kraft zu setzen.
Ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen Paaren einzig die Ehe offen. Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.
Traulokale
Für Ihre Trauung stehen Ihnen folgende Traulokale zur Verfügung:
Bad Zurzach
1. Trauzimmer im Rathaus
2. Gewölbekeller
3. Propsteisaal
4. Kapelle Kirchlibuck
Kaiserstuhl
5. Turm
Rekingen
6. Trotte
Wislikofen
7. Sternenzimmer
8. Alte Sakristei
9. Benediktsaal
10. Propsteisaal
Genauere Informationen zu den Lokalen finden Sie unter den Dokumenten.
Samstagtrauungen
Trauzeiten
Trauungen finden am Samstag von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
Die Trauungen finden ausschliesslich in den Traulokalen Bad Zurzach, Rekingen oder Propstei Wislikofen statt. Provisorische Terminreservationen sind bereits vor Abschluss der Ehevorbereitung möglich. Definitive Bestätigungen der Termine können wir Ihnen jedoch erst nach Abschluss der Ehevorbereitung ausstellen.
Samstagstermine 2024
23. März 2024 |
20. Juli 2024 |
20. April 2024 |
17. August 2024 |
25. Mai 2024 |
14. September 2024 |
22. Juni 2024 |
19. Oktober 2024 |
Samstagstermine 2025
15. März 2025 |
19. Juli 2025 |
12. April 2025 |
23. August 2025 |
10. Mai 2025 |
20. September 2025 |
14. Juni 2025 |
25. Oktober 2025 |
An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen erlaubt.
Namenserklärung / Namensänderung
Namenserklärungen
Mit dem neuen Namensrecht, welches seit 01.01.2013 / 01.07.2014 Gültigkeit hat, sind verschiedene Möglichkeiten der Namenserklärungen in Kraft getreten.
Das Merkblatt über die Namenserklärungen vermittelt Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Namenserklärungen.
Ordentliche Namensänderung
Sie möchten Ihren Vornamen oder Familiennamen ändern?
Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig.
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau
Tel.: 062 835 14 40
Fax: 062 835 14 59
E-Mail: zivilstandswesen@ag.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Regionales Zivilstandsamt Zurzach | +41 56 269 71 80 | zivilstandsamt@zurzach.ch |