Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Eltern…

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe ist eine Massnahme der sozialen Prävention und soll Sozialhilfebedürftigkeit verhindern. Elternschaft soll nicht sozialhilfeabhängig machen, sondern für sich einen Anspruch auf Leistungen auslösen können.

Die Bearbeitung der Elternschaftsbeihilfe erfolgt durch die Sozialen Diensten.

Jugend-, Familien- und Eheberatung

Die Jugend-, Familien- und Eheberatung berät und unterstützt ressourcen- und lösungsorientierte Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Familien. Die Arbeitsfelder sind: Paarberatun…

Die Jugend-, Familien- und Eheberatung berät und unterstützt ressourcen- und lösungsorientierte Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Familien.

Die Arbeitsfelder sind:

  • Paarberatung
  • Trennungsberatung
  • Erziehungsberatung
  • Jugendberatung

Adresse:
Jugend-. Familien- und Eheberatung
Hauptstrasse 42
5330 Bad Zurzach

Telefon:
056 264 10 70

Unterstützungsbeitrag gem. Kinderbetreuungsreglement

Für Familien, bei denen die Kinder in einem schulergänzendem Betreuungsverhältnis stehen, besteht die Möglichkeit einer Berechnung eines Unterstützungsbeitrages. Berücksichtigt wird die …

Für Familien, bei denen die Kinder in einem schulergänzendem Betreuungsverhältnis stehen, besteht die Möglichkeit einer Berechnung eines Unterstützungsbeitrages. Berücksichtigt wird die Familiensituation, das Einkommen der Familie sowie die Betreuungsintensität. Für eine provisorische und unverbindliche Berechnung steht Ihnen der KitaRechner unter der Rubrik Bildung und Betreuung zur Verfügung.

Die Grundlage zur Beurteilung der Unterstützungsbeiträge bildet das am 4. November 2021 erlassene Kinderbetreuungsreglement inklusive der dazugehörigen Tarifordnung der Gemeinde Zurzach.

Für die erwähnten Unterstützungsbeiträge muss das entsprechende Gesuch bei der Abteilung Kanzlei eingereicht werden.

Die Tarifordnung findet Anwendung auf Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, die über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde verfügen sowie bei Betreuungsverhältnissen in Tagesfamilien, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind. In Abweichung zum Kinderbetreuungsreglement haben auch Eltern Anspruch auf Unterstützungsleistungen, die ihre Kinder bei einer selbständigen Tagesfamilie betreuen lassen, sofern die Tagesfamilie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet ist.

Zugehörige Objekte