Das von der Gemeindeversammlung am 4. November 2021 erlassene Kinderbetreuungsreglement sowie die dazugehörige Tarifordnung der Gemeinde Zurzach bildet die Grundlage der Berechnung der Unterstützungsbeiträge für die schulergänzende Kinderbetreuung.

Die Tarifordnung findet Anwendung bei Betreuungsverhältnissen in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, die über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde verfügen sowie bei Betreuungsverhältnissen in Tagesfamilien, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind. In Abweichung zum Kinderbetreuungsreglement haben auch Eltern Anspruch auf Unterstützungsleistungen, die ihre Kinder bei einer selbständigen Tagesfamilie betreuen lassen, sofern die Tagesfamilie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet ist.

Um ein Unterstützungsbeitrag der Gemeinde zu beantragen, muss das entsprechende Gesuch bei der Kanzlei eingereicht werden.