Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Schade! - wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau ist der Zuzug innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
eUmzug
Nutzen Sie für Ihre Abmeldung den digitalen Service eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. – einfach, schnell und bequem.
Persönliche Vorsprache am Schalter
Bei persönlicher Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer
- Meldebestätigung
- Identitätskarte oder Pass
Ausländer
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Sofern Sie in der nächsten Zeit die Schweiz verlassen, bitten wir Sie dies frühzeitig bei der Gemeinde Zurzach zu melden. Wir beraten Sie gerne über die weiteren Schritte. Melden Sie sich dazu beim Gemeindebüro Zurzach per E-Mail oder Telefon.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindebüro | +41 56 269 71 11 | gemeindebuero@zurzach.ch |