Eheschliessung

Für die Trauung in der Schweiz sind folgende Voraussetzungen notwendig: Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB) Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgeleg…

Für die Trauung in der Schweiz sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB)
Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.

Ehehindernisse (Art. 95 ZGB)
Die Eheschliessung ist verboten:

  • zwischen Verwandten in gerader Linie
  • zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern, gleichgültig ob sie miteinander durch Abstammung oder durch Adoption verwandt sind.

Die Adoption hebt das Ehehindernis der Verwandtschaft zwischen dem Adoptivkind und seinen Nachkommen einerseits und seiner angestammten Familie anderseits nicht auf.

Frühere Ehe (Art. 96 ZGB)
Wer eine neue Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass die frühere Ehe (oder frühere eingetragene Partnerschaft) für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist.

Vorbereitung
Vor der Trauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, welches wahlweise am Wohnort des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann.

Ist eine(r) der Verlobten ausländische(r) Staatsangehörige(r) und im Ausland wohnhaft, hat diese(r) auch die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen schweizerischen Vertretung durchzuführen. Wir beraten Sie gerne über das Ehevorbereitungsverfahren, Fristen und die notwendigen Dokumente.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Ehevorbereitungsverfahren

Trauung
Die Trauung kann nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innert 3 Monaten stattfinden. Der Trautermin kann bereits bis zu 12 Monate vorher reserviert werden.

Falls die Trauung ausserhalb des Zivilstandskreises Zurzach stattfinden soll, können wir Ihnen eine Trauungsermächtigung ausstellen, mit der sie bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten können.

Zur Trauung sind 2 mündige Zeugen mitzubringen, die sich über ihre Identität ausweisen können. Trauungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Falls die sprachliche Verständigung nicht gewährleistet ist, muss das Brautpaar einen Dolmetscher beiziehen. Dieser darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam in direkter Linie verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können.

Trauzeiten
Trauungen finden von Dienstag bis Freitag zu folgenden Trauzeiten statt.

  • Dienstag: 10.00 Uhr und 11.00 Uhr
  • Mittwoch, Freitag: 10.00 Uhr / 11.00 Uhr / 14.00 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr

Falls es der Terminplan zulässt, finden Trauungen unter der Woche in allen Traulokalen statt.

Provisorische Terminreservationen sind bereits vor Abschluss der Ehevorbereitung möglich. Definitive Bestätigungen der Termine können wir Ihnen jedoch erst nach Abschluss der Ehevorbereitung ausstellen.

An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen erlaubt.

Ehe für alle

Am 26. September 2021 hat sich das Schweizerische Stimmvolk für die Ehe für alle ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 17. November 2021 entschieden, die Ehe für alle auf den 01. Juli 2022…

Am 26. September 2021 hat sich das Schweizerische Stimmvolk für die Ehe für alle ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 17. November 2021 entschieden, die Ehe für alle auf den 01. Juli 2022 in Kraft zu setzen.

Ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen Paaren einzig die Ehe offen. Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.

Traulokale

Für Ihre Trauung stehen Ihnen folgende Traulokale zur Verfügung: Bad Zurzach 1. Trauzimmer im Rathaus 2. Gewölbekeller 3. Propsteisaal 4. Kapelle Kirchlibuck Kaiserstuhl 5. Tu…

Für Ihre Trauung stehen Ihnen folgende Traulokale zur Verfügung:

Bad Zurzach
1. Trauzimmer im Rathaus
2. Gewölbekeller
3. Propsteisaal
4. Kapelle Kirchlibuck

Kaiserstuhl
5. Turm

Rekingen
6. Trotte

Wislikofen
7. Sternenzimmer
8. Alte Sakristei
9. Benediktsaal
10. Propsteisaal

 

Genauere Informationen zu den Lokalen finden Sie unter den Dokumenten.

Samstagtrauungen

Trauzeiten Trauungen finden am Samstag von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Die Trauungen finden ausschliesslich in den Traulokalen Bad Zurzach, Rekingen oder Propstei Wislikofen statt…

Trauzeiten
Trauungen finden am Samstag von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.

Die Trauungen finden ausschliesslich in den Traulokalen Bad Zurzach, Rekingen oder Propstei Wislikofen statt. Provisorische Terminreservationen sind bereits vor Abschluss der Ehevorbereitung möglich. Definitive Bestätigungen der Termine können wir Ihnen jedoch erst nach Abschluss der Ehevorbereitung ausstellen.

Samstagstermine 2024

23. März 2024

20. Juli 2024

20. April 2024

17. August 2024

25. Mai 2024

14. September 2024

22. Juni 2024

19. Oktober 2024

 

Samstagstermine 2025

15. März 2025

19. Juli 2025

12. April 2025

23. August 2025

10. Mai 2025

20. September 2025

14. Juni 2025

25. Oktober 2025

An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen erlaubt.

Namenserklärung / Namensänderung

Namenserklärungen Mit dem neuen Namensrecht, welches seit 01.01.2013 / 01.07.2014 Gültigkeit hat, sind verschiedene Möglichkeiten der Namenserklärungen in Kraft getreten. Das Merkbla…

Namenserklärungen
Mit dem neuen Namensrecht, welches seit 01.01.2013 / 01.07.2014 Gültigkeit hat, sind verschiedene Möglichkeiten der Namenserklärungen in Kraft getreten.

Das Merkblatt über die Namenserklärungen vermittelt Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Namenserklärungen.

Weitere Informationen

 

Ordentliche Namensänderung
Sie möchten Ihren Vornamen oder Familiennamen ändern?
Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig.

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau

Tel.: 062 835 14 40
Fax: 062 835 14 59
E-Mail: zivilstandswesen@ag.ch

Weitere Informationen

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