FAQ
Andere
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Ausweise
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Je nach Arbeitsauslastung des Migrationsamt, kann dies bis zu drei Monate dauern. Für die Überganszeit stellt Ihnen das Migrationsamt gerne eine Bestätigung aus. Nach Eintreffen Ihres Ausländerausweises beim Gemeindebüro, informieren wir Sie schriftlich.
Bauen und Planen
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Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 1.50 pro m3, hinzu kommen die Grundgebühren nach Wohn-/Gewerbeeinheit und Wasserzählergrösse. Details finden Sie im Wasserreglement Anhang K Tarifordnung.
Betreibungen
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Freizeit
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Der Laden «Eulenauge» in Döttingen ist eine externe Abgabestelle für Freianglerkarten und Jahreskarten Hallwilersee.
Für Ausländer/Innen
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Für die "ordentliche Einbürgerung" müssen Sie bereits seit 10 Jahre in der Schweiz, davon 5 im Kanton Aargau und die letzten 3 Jahre in der Gemeinde Zurzach wohnen.
Es gibt auch die Möglichkeit auf eine "erleichterte Einbürgerung". Ob Sie die Voraussetzung dazu erfüllen, können Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. herausfinden.
Falls diese Kriterien erfüllen und Sie genauere Informationen erhalten wollen, dann wenden Sie sich an die Abteilung Kanzlei.
Geld
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Soziales
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Die Prämienverbilligung kann jeweils ab Oktober für das darauffolgende Jahr auf sva-aargau.ch/pvExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden.
Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht. Wenn AHV- und IV-Renten alleine den Existenzbedarf nicht sichern, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.
Frühzeitig!
Die Einreichung der Anmeldung zum Bezug oder Aufschub seiner Altersrente sollte etwa 3 - 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Bei einem Vorbezug der Altersrente sollte die Anmeldung 3-4 Monate vor dem gewünschten Bezug (1 oder 2 Jahre vor Erreichung des ordentlichen Rentenalters) eingereicht werden.
Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen mit 64 und Männer mit 65 Jahren). Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats, in welchem die Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Es ist ein Rentenvorbezug um max. 2 Jahre und ein Rentenaufschub um max. 5 Jahre möglich.
Steuern
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Merkblätter, ein Steuerkalkulator, die Steuererklärung EasyTax und weitere Informationen rund ums Thema Steuern finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts.
Für unselbständig Erwerbstätige gilt der 31. März als Abgabetermin. Bis zum 30. Juni ist jedoch keine Fristerstreckung erforderlich. Für eine Abgabe nach diesem Datum muss zwingend eine Fristerstreckung beantragt werden. Dies kann direkt beim Steueramt oder onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen.
Umwelt und Ökologie
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Die Kehrichtsäcke können gegen Entrichten der Abfallgebühr in der Migros, im Denner oder im Coop bezogen werden. Jedoch sind die Sperrgutmarken (bis 25 Kg) beim Gemeindebüro Zurzach, gegen eine Gebühr von CHF 6.30 erhältlich.
Die Gebührenmarke für Kleinsperrgut ist auch über den Online-Schalter erhältlich.