Sie sind neu nach Zurzach gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau ist der Zuzug innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.


eUmzug

Nutzen Sie für Ihre Anmeldung den digitalen Service eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. – einfach, schnell und bequem.


Persönliche Vorsprache am Schalter

Bei persönlicher Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:
 

Schweizer Staatsangehörige

  • Pass / Identitätskarte
  • Heimatschein / Heimatausweis
  • Familienbüchlein / -ausweis (bei Verheirateten mit Kindern)
  • Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis
  • Mietvertrag
    • Falls kein Vertrag vorhanden ist oder ein Untermietverhältnis besteht, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters sowie des Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung.
    • Angaben zu Mietzins werden nicht benötigt.
  • Heimtierausweis


Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA

  • Pass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Familienbüchlein / Eheschein / Anerkennung (bei Verheirateten mit Kindern)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitsbestätigung, falls Arbeitsvertrag vor mehr als 1 Monat unterzeichnet wurde
  • Mietvertrag
    • Falls kein Vertrag vorhanden ist oder ein Untermietverhältnis besteht, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters sowie des Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung.
    • Angaben zu Mietzins werden nicht benötigt.
  • Heimtierausweis


Ausländische Staatsangehörige Drittstatten

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Abmeldebescheinigung der letzten Schweizer Wohngemeinde
  • Geburtsschein / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
  • Familienbüchlein / Eheschein (bei Verheirateten mit Kindern)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitsbestätigung, falls Arbeitsvertrag vor mehr als 1 Monat unterzeichnet wurde
  • Zusicherung vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Mietvertrag
    • Falls kein Vertrag vorhanden ist oder ein Untermietverhältnis besteht, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters sowie des Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung.
    • Angaben zu Mietzins werden nicht benötigt.
  • Heimtierausweis

Zugehörige Objekte