Todesfall

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen sowie bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen zusammen mit Ihnen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die K…

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen sowie bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen zusammen mit Ihnen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen bei weiteren Belangen bei.

Todesfälle sind umgehend, spätestens innert zwei Tagen zu melden.

Todesfall in Spital, Klinik oder Heim
Die Spital- bzw. Heimverwaltungen erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt vom Spital, der Klinik oder Heim an das zuständige Regionale Zivilstandsamt gesandt, welches für die Beurkundung des Todesfalles zuständig ist.

Die Angehörigen müssen sich für die Erledigung der Bestattungsformalitäten direkt an die Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen wenden. Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Todesfall zu Hause infolge Krankheit
Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen (Auskunft über Tel. Nr. 1811). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt den Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Die Angehörigen melden sich mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein/Familienausweis bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist - falls kein Familienbüchlein/Familienausweis vorliegt - der Eheschein oder Geburtsschein sowie der Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person mitzunehmen. Je nach den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Papiere vorbehalten.

Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich. Die Betroffenen können mit einem einzigen Behördengang in der Wohngemeinde sowohl die Meldung des Todesfalles als auch die Bestattungsformalitäten erledigen.

Todesfall infolge eines Unfalles oder Suizid
Notfallarzt (Auskunft über Tel. Nr. 1811) und Polizei (Tel. Nr. 117) benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

Das Regionale Zivilstandsamt beurkundet den Tod auf Anzeige der beigezogenen Staatsanwaltschaft. Die Angehörigen melden sich für die Erledigung der Bestattungsformalitäten direkt bei der für das Bestattungswesen zuständigen Stelle der Wohngemeinde des/der Verstorbenen (Gemeindekanzlei). Eine persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Regionalen Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Bestattungen

Wir sind auch in Zeiten der Trauer und des Verlustes für Sie da. Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen einfühlsam und kompetent. Wir treffen die Vorbereitung für die gewün…

Wir sind auch in Zeiten der Trauer und des Verlustes für Sie da. Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen einfühlsam und kompetent. Wir treffen die Vorbereitung für die gewünschte Beisetzung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) und stehen auch im engen Kontakt mit den kirchlichen Behörden resp. zuständigen Pfarrern (Abdankungsfeier).

Für unsere Einwohner sind der Grabplatz und die Beisetzungsaufwände kostenfrei.

Zugehörige Objekte