Unicef Label - Kinderfreundliche Gemeinde

Die Gemeinde Zurzach ist per 3. Dezember 2025 durch UNICEF Schweiz und Liechtenstein wiederum als «Kinderfreundliche Gemeinde» zertifiziert worden. Daniela Bleiker Patt beantwortet als V…

Die Gemeinde Zurzach ist per 3. Dezember 2025 durch UNICEF Schweiz und Liechtenstein wiederum als «Kinderfreundliche Gemeinde» zertifiziert worden. Daniela Bleiker Patt beantwortet als Vertreterin der Kinder­ und Jugendkommission wichtige Fragen der "ziitig".

Was hat die Gemeinde bzw. die Kinderund Jugendkommission alles unternommen, damit sie die Rezertifizierung erhält?

Das UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ist eine von UNICEF getragene Auszeichnung für Städte und Gemeinden, die sich gezielt für die Umsetzung der Kinderrechte auf lokaler Ebene einsetzen. Ziel des Labels ist es, sichtbar zu machen, wie ernst eine Gemeinde die Rechte und Bedürfnisse von Kindern nimmt und in welchem Masse sie diese aktiv in kommunale Prozesse einbindet.

Die Gemeinde Rekingen war seit 2016 mit dem UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde» zertifiziert. Gemäss Beschluss der UNICEF und der Umsetzungskommission wurde das Zertifikat per 1. Januar 2022 auf die ganze Gemeinde Zurzach ausgeweitet.

Im Hinblick auf die aktuelle Rezertifizierung wurden zunächst die in der vergangenen Periode geplanten Massnahmen ausgewertet. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung einer Evaluation der Gemeinde Zurzach legte die Kinder- und Jugendkommission in Absprache mit dem Gemeinderat neue Massnahmen für die kommende Periode fest. Den Abschluss des Prozesses bildete ein Besuch von Vertretern von UNICEF Schweiz und Liechtenstein und einer externen Evaluatorin in der Gemeinde. Dieser Evaluationstag ermöglichte den Fachpersonen einen vertieften Einblick in die Bemühungen im Bereich Kinder und Jugendliche und bot Gelegenheit zu einem Austausch mit den zuständigen Verantwortlichen.

Inwiefern konnten die Kinder in die Projekte integriert werden oder anders gefragt: Welche ihrer Ideen sind in die Projekte eingeflossen?

Die Partizipation der Kinder ist eine Kernvoraussetzung, um das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» zu erhalten. In der Gemeinde Zurzach wurden die Kinder insbesondere bei der Planung von neuen Spielplätzen, aber auch beim Projekt «Neugestaltung Schwertgasse» mit einbezogen. Dieses Vorgehen der Gemeinde wurde bei der Evaluation als exzellentes Beispiel für einen gelungenen partizipativen Einbezug hervorgehoben.

Wie geht es nun weiter?

Die Kinder- und Jugendkommission ist derzeit dabei, Projektgruppen zu bilden, welche die geplanten Massnahmen in den kommenden vier Jahren umsetzen sollen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung der politischen Partizipation von Kindern. So plant der Gemeinderat, in Zusammenarbeit mit der Schule, kindergerechte Gemeindeversammlungen durchzuführen, um den Kindern altersgerechte Einblicke in politische Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Vernetzung der verschiedenen Akteure im Integrations-, Förder- und Freizeitbereich für Vorschulkinder sowie auf dem Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und der direkten Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen.

Text: Ziitig-Ausgabe vom Februar 2026

Unterstützungsbeitrag gem. Kinderbetreuungsreglement

Für Familien, bei denen die Kinder in einem schulergänzendem Betreuungsverhältnis stehen, besteht die Möglichkeit einer Berechnung eines Unterstützungsbeitrages. Berücksichtigt wird die …

Für Familien, bei denen die Kinder in einem schulergänzendem Betreuungsverhältnis stehen, besteht die Möglichkeit einer Berechnung eines Unterstützungsbeitrages. Berücksichtigt wird die Familiensituation, das Einkommen der Familie sowie die Betreuungsintensität. Für eine provisorische und unverbindliche Berechnung steht Ihnen der KitaRechner unter der Rubrik Bildung und Betreuung zur Verfügung.

Die Grundlage zur Beurteilung der Unterstützungsbeiträge bildet das am 4. November 2021 erlassene Kinderbetreuungsreglement inklusive der dazugehörigen Tarifordnung der Gemeinde Zurzach.

Für die erwähnten Unterstützungsbeiträge muss das entsprechende Gesuch bei der Abteilung Kanzlei eingereicht werden.

Die Tarifordnung findet Anwendung auf Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, die über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde verfügen sowie bei Betreuungsverhältnissen in Tagesfamilien, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind. In Abweichung zum Kinderbetreuungsreglement haben auch Eltern Anspruch auf Unterstützungsleistungen, die ihre Kinder bei einer selbständigen Tagesfamilie betreuen lassen, sofern die Tagesfamilie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet ist.

Jugend-, Familien- und Eheberatung

Die Jugend-, Familien- und Eheberatung berät und unterstützt ressourcen- und lösungsorientierte Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Familien. Die Arbeitsfelder sind: Paarberatun…

Die Jugend-, Familien- und Eheberatung berät und unterstützt ressourcen- und lösungsorientierte Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Familien.

Die Arbeitsfelder sind:

  • Paarberatung
  • Trennungsberatung
  • Erziehungsberatung
  • Jugendberatung

Adresse:
Jugend-. Familien- und Eheberatung
Hauptstrasse 42
5330 Bad Zurzach

Telefon:
056 265 10 70

Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Eltern…

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe ist eine Massnahme der sozialen Prävention und soll Sozialhilfebedürftigkeit verhindern. Elternschaft soll nicht sozialhilfeabhängig machen, sondern für sich einen Anspruch auf Leistungen auslösen können.

Die Bearbeitung der Elternschaftsbeihilfe erfolgt durch die Sozialen Diensten.

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