Namenserklärungen
Mit dem neuen Namensrecht, welches seit 01.01.2013 / 01.07.2014 Gültigkeit hat, sind verschiedene Möglichkeiten der Namenserklärungen in Kraft getreten.

Das Merkblatt über die Namenserklärungen vermittelt Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Namenserklärungen.

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Ordentliche Namensänderung
Sie möchten Ihren Vornamen oder Familiennamen ändern?
Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig.

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau

Tel.: 062 835 14 40
Fax: 062 835 14 59
E-Mail: zivilstandswesen@ag.ch

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