Am 28. September 2025 finden in der Gemeinde Zurzach die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2029 statt. Neu gewählt werden:

  • Gemeinderat (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder + 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 6 Stimmenzähler + 2 Ersatz

Neu: Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats bestehen keine Wahlkreise mehr!

Kandidieren leicht gemacht

  • Reichen Sie Ihr ausgefülltes Wahlanmeldeformular bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12 Uhr beim Gemeindebüro ein.
  • Formulare sind beim Gemeindebüro oder online (siehe Dokumente) erhältlich.

 

Bei Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen gibt Marion Marty, Zentrale Dienste, Auskunft (+41 56 269 71 18 / marion.marty@zurzach.ch).

Termine

Datum Was
15. August 2025, 12 Uhr Abgabe Wahlanmeldeformular
Ende August 2025 Allfällige Stille Wahlen
28. September 2025 1. Wahlgang
30. November 2025 Allfälliger 2. Wahlgang

 

Wahlprozedere und Fristen

Die Urnenwahl am 28. September 2025 bildet den ersten Wahlgang. Kandidaturen müssen bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12 Uhr, schriftlich eingereicht werden. Wer von mindestens zehn Stimmberechtigten auf dem offiziellen Formular vorgeschlagen wird, erscheint auf den Wahlunterlagen. Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Für Kommissionsämter sind stille Wahlen möglich, sofern nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen sind als Sitze zu besetzen sind.

Dokumente

Name
Wahlvorschlag Formular allgemein (PDF, 119.26 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular allgemein
Gesamterneuerungswahlen_Kommissionen_Kandidaturen_ (PDF, 73.94 kB) Download 1 Gesamterneuerungswahlen_Kommissionen_Kandidaturen_