Bewilligung für öffentliche Einzelanlässe

Bestätigung für öffentliche Veranstaltung und Bewilligung für Verlängerung der Öffnungszeiten sowie für den Ausschank / Verkauf von Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung)
Mit Schreiben vom 20. November 2017 informiert das Departement Gesundheit und Soziales über das neue Verfahren betreffend Spirituosenabgaben.

Der Grosse Rat hat einer Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken zugestimmt. Per 01. März 2018 sind die Gemeinden für die Erteilung der Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung) an Einzelanlässen zuständig.

Das Formular des Kantons kann online ausgefüllt und direkt mit dem Button „Einreichen“ übermittelt werden. Eine unterschriebene Kopie dieses Formulars ist der Gemeinde, Abteilung Kanzlei in jedem Fall zuzustellen. Die Einreichung des kommunalen Meldeformulars entfällt.

 

Wann ist eine Veranstaltung bewilligungspflichtig?

Ihr erster Ansprechpartner für eine Veranstaltung ist in der Regel die Standortgemeinde. Eine Bewilligung ist unter folgenden Umständen erforderlich:

  • Öffentlicher Grund wird genutzt (Strassen, Waldwege, Plätze, Sportanlagen,...).
  • Speisen und Getränke werden abgegeben.
  • Bauten oder Zelte werden aufgestellt.
  • Lautsprecher und Laser werden eingesetzt.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

Weitere informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau Webseite des Kantons Aargau.

 

Verlängerung der Öffnungszeiten

a) allgemeine Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind gemäss § 4 GGG ausgeweitet worden. Die Gastwirtschaftsbetriebe sind während folgenden Zeiten geschlossen zu halten:

- Montag bis Freitag 00.15 bis 05.00 Uhr

- Samstag 02.00 bis 05.00 Uhr

- Sonntag 02.00 bis 07.00 Uhr

Diese Sperrzeiten gelten auch bei Einzelanlässen von Vereinen und Organisationen.

 

b) Verlängerung der Öffnungszeiten

Für Verlängerungen (Einzelanlässe von Vereinen sowie von Gastwirtschaftsbetrieben) ist ebenfalls der Gemeinderat zuständig. Entsprechende Gesuche sind der Gemeindekanzlei mit dem Formular “Meldeformular für öffentliche Veranstaltungen und Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten“ bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Diese Bewilligung ist gebührenpflichtig.

Für Anlässe, die im Gemeindezentrum Langwies stattfinden, hat der Gemeinderat die Betriebszeiten generell verlängert. Ohne spezielle Bewilligung dürfen Anlässe im Gemeindezentrum Langwies am Freitag und Samstag bis 03.00 Uhr, von Sonntag bis Donnerstag bis 02.00 Uhr dauern.

 

c) Freinächte

Für lokale Anlässe kann der Gemeinderat generelle Freinächte bestimmen. Der Gemeinderat hat für folgende Anlässe Freinächte angeordnet: Silvester/Neujahr, Fasnacht (vom Schmutzigen Donnerstag bis Mittwoch nach der Fasnacht/Lätschete), Gemeindeversammlungen, 1. August. Für diese Tage muss kein Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten eingereicht werden.

 

Allgemeines

Trotz dieser Liberalisierung sind die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes und der Gastgewerbeverordnung einzuhalten. Daneben gelten weitere gesetzliche Bestimmungen (z.B. Polizeireglement der Gemeinde Zurzach bezüglich Nachtruhestörung oder Lebensmittelgesetzgebung), welche ebenfalls zu beachten sind. Die Missachtung von Vorschriften kann strafrechtlich geahndet werden.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei Zurzach, Tel. 056 269 71 20 oder gemeinde@zurzach.ch gerne zur Verfügung.

 

Vorgehensweise:

  • Ausfüllen des kantonalen Meldeformulars (Formular / Meldeformular für Einzelanlässe)
  • kantonales Formular ausdrucken + unterschreiben und der Gemeinde einreichen.

Zugehörige Objekte

Name
Checkliste Festanlässe (PDF, 24.92 kB) Download 0 Checkliste Festanlässe
Flyer Veranstaltungssicherheit (PDF, 542.31 kB) Download 1 Flyer Veranstaltungssicherheit
Gastgewerbegesetz (PDF, 245.85 kB) Download 2 Gastgewerbegesetz
Merkblatt 21 - Einzelanlässe (PDF, 38.12 kB) Download 3 Merkblatt 21 - Einzelanlässe
Merkblatt 24 - Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken (PDF, 33.1 kB) Download 4 Merkblatt 24 - Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken
Richtlinien für Gelegenheitswirtschaften (PDF, 23.25 kB) Download 5 Richtlinien für Gelegenheitswirtschaften
Verkauf von Lebensmittel im Freien (PDF, 2.34 MB) Download 6 Verkauf von Lebensmittel im Freien
Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (PDF, 285.05 kB) Download 7 Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken