Kanzlei
Beratung und Auskünfte
- Gemeinderat
- Gemeindeversammlung
- Kommissionen
- Ortsbürgergemeinde
- Internes Versicherungswesen
- Wahlen und Abstimmungen
- Redaktion Ziitig
- Inventurwesen
- Abgabe diverser Reglemente der Gemeinde Zurzach
- Information über öffentliche Rechtsauskunft
- Organisation von Bestattungen
Öffnungszeiten
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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Für die "ordentliche Einbürgerung" müssen Sie bereits seit 10 Jahre in der Schweiz, davon 5 im Kanton Aargau und die letzten 3 Jahre in der Gemeinde Zurzach wohnen. Es gibt auch die Möglichkeit auf eine "erleichterte Einbürgerung". Ob Sie die Voraussetzung dazu erfüllen, können Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. herausfinden. Falls diese Kriterien erfüllen und Sie genauere Informationen erhalten wollen, dann wenden Sie sich an die Abteilung Kanzlei. |