Reklamegesuch, Solaranlagen und Wärmepumpen

Reklamegesuch

Mit dem Reklamegesuch sind folgende Grundlagen einzureichen:

  • Reklamegesuchformular Kanton Aargau (bei Reklamen in der Wahrnehmung von Kantonsstrassen): baugesuchsumschlag-v107.pdf (S.4)
  • Situationsplan mit vermasster Angabe des Standorts
  • Visualisierung / Bilddatei des Werbeträgers inkl. Massangabe
  • Angabe zur Aufstelldauer

Folgende gesetzliche Grundlagen sind zu berücksichtigen:

 

Solaranlagen

Meldepflichtige Solaranlagen:

  • Dach-Solaranlagen (Auf- und Indach) in Wohn- und Gewerbezonen sowie ausserhalb Bauzone.
  • Plug & Play Solarmodule auf dem Dach

Baubewilligungspflichtige Solaranlagen:

  • Sämtliche Solaranlagen an Fassaden inkl. Plug & Play Module in allen Zonen
  • Sämtliche Solaranlagen in den Dorfzonen

Nicht bewilligungsfähige Solaranlagen:

  • Sämtliche Solaranlagen in der Kernzone Bad Zurzach und Altstadtzone Kaiserstuhl
  • Sämtliche Solaranlagen inkl. Plug & Play Module an Fassaden inkl. Geländer und Brüstungen in Dorfzonen

Pflicht zur Erstellung von Solaranlage:

  • Mit dem Art. 45a wurde die Pflicht eingeführt, bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 an der Fassade oder auf dem Dach eine Solaranlage zu installieren. Dies gilt für alle Zonen, ausser Dorf- Kern- und Altstadtzonen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie".

Für die Meldung oder das Baugesuch einer Solaranlage, sind der Gemeinde und Kanton folgende Grundlagen über die Plattform "EVEN" einzureichen:

Einreichung über: https://www.energievollzug.ch

Folgende Dokumente sind über die Plattform hochzuladen:

 

  • (Formular Baugesuch der Gemeinde --> nur bei baubewilligungspflichtigen Anlagen)
  • Ansicht des Gebäudes mit geplanter Anlage
  • Schnitt mit geplanter Anlage und Massangaben
  • Datenblatt Solarmodule
  • Orientierungsplan gemäss Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen», Ziff. 4.3 der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF 2001-15 Solaranlagen (vkg.ch)

Förderbeiträge

Allfällige Förderbeiträge sind direkt über die Pronovo AG zu beantragen.

Fertigstellung:

Die Fertigstellung ist mittels Fotonachweis ebenfalls über die Plattform "EVEN" zu melden.

 

Wärmepumpen & Klimageräte

Meldepflichtige Wärmepumpen und Klimageräte:

  • Sämtliche Wärmepumpen und Klimageräte in Wohn- und Gewerbezonen sowie ausserhalb Bauzone.

Baubewilligungspflichtige Wärmepumpen und Klimageräte:

  • Sämtliche Wärmepumpen und Klimageräte in Zonen mit erhöhten Anforderungen (Dorfzonen, Dorfkernzonen, Kernzone, Altstadtzone)

Für die Meldung oder das Baugesuch einer Wärmepumpe oder eines Klimageräts, sind der Gemeinde und Kanton folgende Grundlagen über die Plattform "EVEN" einzureichen:

Einreichung über: https://www.energievollzug.ch

Folgende Dokumente sind über die Plattform hochzuladen:

  • (Formular Baugesuch der Gemeinde --> nur bei baubewilligungspflichtigen Anlagen)
  • Situationsplan
    Situationsplan mit vermasstem Projekteintrag (rot) und Vermassung der Grenz- und Strassenabstände.
  • Projektpläne
    Distanzangabe zu Fenster eines lärmempfindlichen Raumes im Nachbargebäude inkl. neuerstellte (projektierte Bauten), bei einer unbebauten Nachbarzelle auf der Baulinie und einem nächsten Fenster eines lärmempfindlichen Raumes des eigenen EFH’s.
  • Lärmschutznachweis für Luft / Wasser-Wärmepumpen
    Informationen finden sie unter: https://www.fws.ch/laermschutznachweis/
  • Energienachweis EN-103 "Heizungs- und Warmwasseranlagen"
    Energienachweis für Heizungs- und Warmwasseranlagen

Weitere Informationen:

Vollzugshilfe Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen

Förderbeiträge
Allfällige Förderbeiträge sind direkt über das Gebäudeprogramm zu beantragen.

Fertigstellung:

Die Fertigstellung ist mittels Fotonachweis ebenfalls über die Plattform "EVEN" zu melden.

Zugehörige Objekte