Beachten Sie auf dem auszufüllenden Baugesuchformular auf S. 2 die AGB’s zum Baugesuchsverfahren der Gemeinde Zurzach, welche Auskunft über die einzureichende Form und Umfang der Baugesuchgrundlagen, der Verfahrensarten (vereinfacht oder ordentlich) sowie weitere nützliche Hinweise und Bedingungen enthält.

Reichen Sie nach Erstkontaktaufnahme mit der Abteilung Baubewilligungen Zurzach und Erarbeitung der erhaltenen Baugesuchgrundlagen Ihr Baugesuch im Doppel physisch und einmal digital ein. Senden Sie bei Anwendung des ordentlichen Verfahrens (öffentliche Ausschreibung) die Fotos der Profilierung / Baugespann (Profilbestätigung) mit den Baugesuchgrundlagen mit.

Einreichung physische Baugesuchgrundlagen (im Doppel, datiert und unterzeichnet) an:
Gemeinde Zurzach
Abteilung Baubewilligungen
Hauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach

und

Einreichung der digitalen Baugesuchgrundlagen (datiert und unterzeichnet) an: baubewilligungen@zurzach.ch.

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