Wann benötige ich eine Baubewilligung?
Grundsätzlich bedürfen alle Bauten und Anlagen und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden einer Bewilligung. Dies betrifft unter anderem:
- Sämtliche Neubauten inkl. Klein- und Anbauten
- Bauten und Anlagen: künstlich hergestellte und/oder mit dem Boden fest verbundene Objekte. Strassen, Parkplätze, Pisten, Gleise und dergleichen gelten als Bauten und Anlagen.
- die Beseitigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
- die Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten
- Aussenwärmedämmung zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen (§ 50 Bauverordnung Aargau [BauV])
- Der Ersatz von Heizungen oder der Einbau von Klimageräten und technischen Anlagen
- Feuerungsanlagen (Cheminées etc.)
- Einfriedungen (Zäune und Sichtschutzelemente), Stützmauern, Terrainveränderungen oder Umgebungsgestaltungen, welche nicht unter § 49 BauV als bewilligungsfrei eingeordnet werden können
- Sämtliche Bauvorhaben inkl. Unterhaltsarbeiten in Zonen mit erhöhten Anforderungen (Dorf-, Kern- und Altstadtzonen): Ist das Bauvorhaben nicht baubewilligungspflichtig, aber bewilligungspflichtig aufgrund der gestalterischen Anforderungen, wird Ihnen nach Prüfung der Grundlagen ein kostenloser Baurechtsentscheid ausgestellt.
- Sämtliche Bauvorhaben inkl. Unterhaltsarbeiten ausserhalb Bauzone
- Dach-Solaranlagen (Indach oder Aufdach): In Bauzonen und ausserhalb Bauzonen meldepflichtig, in Zonen mit erhöhten Anforderungen (Dorf-, Kern- und Altstadtzonen) bewilligungspflichtig
- Fassaden-Solaranlagen: In allen Zonen bewilligungspflichtig
Klären Sie in jedem Fall und insbesondere in Zonen mit erhöhten Anforderungen (Dorf-, Kern- und Altstadtzonen) sowie ausserhalb Bauzone die Bewilligungspflicht und notwendigen Schritte für Ihr Bauvorhaben vorgängig bei der Abteilung Baubewilligungen Zurzach ab.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Baubewilligungen | +41 56 269 71 45 | baubewilligungen@zurzach.ch |