Der Personenstandsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der Heimatort im Zivilstandskreis Zurzach liegt. Dies betrifft folgende Gemeinden:
Zurzach (vorher: Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Wislikofen) Endingen, Fisibach, Lengnau, Mellikon, Schneisingen, Siglistorf, Tegerfelden.

Bitte beachten Sie:

• Der Heimat- bzw. Bürgerort muss nicht zwingend dem Wohnort entsprechen. Ihr Heimatort ist im Reisepass oder in der Identitätskarte ausgewiesen.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00
zzgl. Portokosten Fr. 1.00

Verfahren

Die Zustellung erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Falls Sie das Dokument am Schalter abholen möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung im Feld "Bemerkungen". In diesem Fall wird die Gebühr bei der Abgabe erhoben. Zur Identifikation müssen Sie Ihren gültigen Pass oder Ihre gültige Identitätskarte vorweisen. Falls das Dokument durch eine andere Person abgeholt wird, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorzulegen

Online-Formular

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