Der Personenstandsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der Heimatort im Zivilstandskreis Zurzach liegt. Dies betrifft folgende Gemeinden:
Zurzach (vorher: Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Wislikofen) Endingen, Fisibach, Lengnau, Mellikon, Schneisingen, Siglistorf, Tegerfelden.

Bitte beachten Sie:

• Der Heimat- bzw. Bürgerort muss nicht zwingend dem Wohnort entsprechen. Ihr Heimatort ist im Reisepass oder in der Identitätskarte ausgewiesen.

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