Die Einwohnerdienste sind für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich. Für Auskünfte wird ein Interessennachweis benötigt (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge, Betreibungsurkunden). Es werden nur Einzelauskünfte erteilt. Für Listenauskünfte bitten wir Sie, direkt mit dem zuständigen Einwohnerdienst in Kontakt zu treten.

Die Bestellung läuft über das Online-Portal des Kantons "Smart Service Portal" und wird an die Gemeinde weitergeleitet.  

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