Langzeitparkkarte Bad Zurzach
Für regelmässiges Parkieren muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte bezogen werden. Als regelmässiges Parkieren während längerer Zeit gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche während mindestens 5 Tages- oder Nachtstunden.
Die Langzeitparkkarte berechtigt den Inhaber zur regelmässigen Markierung in den eingetragenen Zonen gemäss den Bestimmungen des Parkierungsreglements von Bad Zurzach. Sie dient zusammen mit dem Kontrollschild und bei Gewerbetreibenden mit markierten Firmenautos als Kontrollmittel. Die Langzeitparkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.
Jahresparkkarten für Langzeitparkierung
- Jahresparkkarte für Zone 1
Berechtigt zum Parkieren auf markierten Parkfeldern in der Zone 1 zwischen 18.00 bis 08.00 Uhr inkl. Gratisstunde (Mo-Sa) sowie an Sonn- & Feiertagen.
Die Jahresgebühr beträgt CHF 480.00
- Jahresparkkarte für Zone 2
Berechtigt zum Parkieren auf markierten Parkfeldern in der Zone 2 zwischen 18.00 bis 08.00 Uhr inkl. Gratisstunde (Mo-Sa) sowie an Sonn- & Feiertagen. Die Jahresgebühr beträgt CHF 480.00
- Jahresparkkarte für Zone 3
Berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren auf den markierten Parkfeldern in der Zone 3. Die Jahresgebühr beträgt CHF 600.-
- Pendlerparkkarten
Angestellte mit Arbeitsplatz innerhalb der Zonen 1 und 2, welche nicht in der Ortschaft Bad Zurzach wohnhaft sind, können einen Antrag auf eine Jahresparkkarte leichten Motorwagen stellen. Diese berechtigt von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in den dafür ausgeschiedenen Parkfeldern. Die Jahresgebühr beträgt CHF 720.00
Für Auszubildende und Praktikanten können einen Antrag auf eine Pendlerparkkarte stellen. Die vergünstigte Jahresparkkarte von CHF 480.00 gilt nur während der Ausbildungsdauer und ist nicht übertragbar.
- Handwerkerparkkarten
Gewerbetreibende und Handwerker können bei der Gemeinde ein Gesuch für eine Langzeitparkkarte für das zeitlich unbeschränkte Parkieren von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr in den jeweiligen zu bestimmenden Zonen stellen. Die Gebühren belaufen sich auf CHF 6.00 pro Tag oder CHF 30.00 pro Woche.
- Besucherparkkarten
Besucherinnen und Besucher, welche nicht in der Gemeinde Bad Zurzach wohnhaft sind, können bei der Gemeinde eine Besucherparkarte für das zeitliche unbeschränkte Parkieren in der Zone 2 und 3 stellen. Für die Langzeitparkarte fallen Gebühren in der Höhe von CHF 6.00 pro Tag oder CHF 30.00 pro Woche an. Die Langzeitparkarte für Besucher ist nicht übertragbar und maximal für 2 Wochen gültig.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindebüro | +41 56 269 71 11 | gemeindebuero@zurzach.ch |
Name |
---|
Bad Zurzach |