Die Ortschaft Bad Zurzach wird in folgende Zonen eingeteilt:

Zone 1: bedeutende Strassen im Flecken

Auf markierten Parkplätzen der Zone 1 (blaue Zone) kann das Motorfahrzeug mit Parkscheibe wie folgend beschrieben abgestellt werden. Die Parkscheibe muss dabei immer gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden. Der Pfeil muss auf die tatsächliche Ankunftszeit nachfolgende halbe Stunde eingestellt werden.

Tatsächliche Ankunftszeit A  

Einzustellende Ankunftszeit    

Abfahrtszeit

08.00 – 08.29

08.30

09.30

08.30 – 08.59

09.00

10.00

usw.

 

 

11.00 – 11.29   

11.30

12.30

11.30 – 13.29

auf A folgende halbe Stunde

14.30

13.30 – 13.59

14.00

15.00

usw.

 

 

17.30 – 17.59

18.00

19.00

18.00 – 07.59

auf A folgende halbe Stunde

09.00*

*Nachtparkieren

Wird das Fahrzeug mindestens zweimal pro Woche während der Nacht, länger als 5 Stunden, auf öffentlichem Grund parkiert, muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte bezogen werden.

Parkieren in der Mittagszeit

Wer sein Auto über Mittag zwischen 11:30 Uhr und 13:29 Uhr parkiert, kann bis 14:30 Uhr parkieren. Hier passieren sehr häufig Fehler beim Einstellen der Parkscheibe. Parkiere ich mein Fahrzeug um 11:31 Uhr muss ich die Parkscheibe zwingend auf 12:00 Uhr stellen, damit von der längeren Parkzeit profitiert werden kann (nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit). Denn ist die Parkscheibe auf 11:30 Uhr eingestellt, besagt dies, dass der Fahrzeuglenker sein Auto zwischen 11:00 Uhr und 11:29 Uhr parkiert hat und somit nach einer Stunde um 12:30 Uhr wegfahren muss.

Zone 2: übrige Gebiete im Flecken

Gebühren: 1. Stunde gratis ab 2. Stunde CHF 1.-/h

Maximale Parkdauer: Keine Parkzeitbeschränkung

Zone 3: Wohnquartiere

Kurzzeitparkieren gebührenfrei mit Parkscheibe

In der Zone 3 kann während folgenden Zeiten das Motorfahrzeug mit Parkscheibe gebührenfrei abgestellt werden:

Montag bis Samstag: 08.00 – 18.00 Uhr für max. 4 Stunden

Sonn- und Feiertage: ohne Begrenzung

Gebührenpflichtige Anlagen auf öffentlichem Grund

Gebührenpflichtige Zeiten: Montag bis Samstag, 08.00 bis 18.00 Uhr

Gebühren: 1. Stunde gratis ab 2. Stunde CHF 1.-/h

Maximalbetrag pro Tag: CHF 5.-

Wird das Fahrzeug mindestens zweimal pro Woche während der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert, muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte beantragt werden.

Zone 4: übriges Gemeindegebiet

Das Parkieren in Zone 4 ist gebührenfrei. Eine Beschränkung der zulässigen Parkdauer besteht grundsätzlich nicht.

Langzeitparkkarten

Für Parkieren, welches diese Regelungen überschreitet oder regelmässiges Parkieren kann auf dem Gemeindebüro eine Langzeitparkkarte gelöst werden. Die Ausstellung der Parkkarte ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

Zugehörige Objekte