Geschlechtsänderung / Geschlechtserklärung

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ab Januar 2022 rasch und unbürokratisch ändern.

 

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Anpassungen in der Zivilstandsverordnung und der Verordnung der Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

 

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem in Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

 

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

 

Die Erklärung ist mit einer Grundgebühr von CHF 75.00 verbunden (es können weitere Gebühren anfallen). Die Erklärung über das Geschlecht (und die Änderung des Vornamens) ist nach Unterzeichnung sofort gültig/rechtskräftig. Auf Wunsch kann am Termin eine Bestätigung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts ausgestellt werden (Gebühr CHF 30.00).

 

Es kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts sind Gegenstand eines Berichts, den der Bund zurzeit erarbeitet.

 

Wenn Sie den Eintrag Ihres Geschlechts (und Ihren Vornamen) ändern lassen wollen, wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins telefonisch an uns: +41 56 269 71 80. An den vereinbarten Termin brauchen Sie lediglich Pass oder ID mitzubringen.

 

Weitere Informationen/Links:

- häufige Fragen (FAQ) Bundesamt für Justiz
- Transgender Network Switzerland www.tgns.ch

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