materielle Hilfe
Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der öffentlichen Hand (wirtschaftliche Hilfe). Sie wird individuell bemessen und umfasst nebst der Grundleistung zur Existenzsicherung verschiedene Komponenten, welche den persönlichen Situationen der gesuchstellenden Personen Rechnung trägt. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe.
Die Bearbeitung der materiellen Hilfe erfolgt durch die Sozialen Diensten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionale Soziale Dienste | +41 56 269 71 25 | sozialedienste@zurzach.ch |