Provisorische Steuerrechnung
1. prov. Steuerrechnung
Sie erhalten jeweils Anfang des laufenden Jahres eine prov. Steuerrechnung mit den Faktoren des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorperiode oder der Vorgemeinde (bei Zuzug).
Veränderte Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr
Wenn Sie bereits wissen, dass sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr stark verändern wird, können Sie der Abteilung Steuern schriftlich mitteilen, wie hoch oder tief das steuerbare Einkommen und Vermögen ausfallen wird. Die prov. Steuerrechnung wird dann aufgrund Ihrer Angaben angepasst. Dies können Sie auch online erledigen.
Evtl. 2. prov. Steuerrechnung aufgrund Steuererklärung
Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, könnten Sie evtl. eine 2. prov. Steuerrechnung erhalten. Dies nur, wenn Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss Ihrer Steuererklärung gegenüber den Faktoren der 1. prov. Steuerrechnung stark abweichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | +41 56 249 05 88 | steuern@zurzach.ch |