Zivilstandsregister sind öffentliche Register, aber im Unterschied zum Grundbuchamt und zum Handelsregisteramt der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Für die Bekanntgabe von Personendaten und zum Zwecke der Familienforschung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mündlich werden keine registrierten Personendaten bekannt gegeben.

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine Terminreservation beim Regionalen Zivilstandsamt notwendig. Soweit vorgeschrieben, ist die Bewilligung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abteilung Register und Personenstand in Aarau vorgängig einzuholen und vorzulegen.

Die Gebühren für die Bekanntgabe richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.

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