Anführung bisheriger Heimatort als Klammerzusatz
Bei Gemeindeänderungen verbleibt nur noch der Heimatort der neuen Gemeinde. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der wegfallenden Gemeinden verlieren ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht (Heimatort).
Der bisherige Heimatort kann als Klammerzusatz zum neuen Gemeindebürgerrecht (z.Bsp. Zurzach (Baldingen) AG) hinzugefügt werden. Der gebührenpflichtige Antrag ist beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt zu stellen.
Beachten Sie, dass der Antrag innert einer Frist von 2 Jahren seit Wegfall des bisherigen Gemeindebürgerrechts gestellt werden muss. Bis zum 1. Juli 2026 sind zudem Anträge zulässig für Gemeindezusammenschlüsse, die in den Jahren 2002 bis 2024 erfolgt sind.
Zum Antrag gelangen Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Zurzach | +41 56 269 71 80 | zivilstandsamt@zurzach.ch |