Neues Energiegesetz - Die wichtigsten Informationen
Am 1. April 2025 tritt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es betrifft alle, die in den nächsten Jahren ein Bau- oder Sanierungsvorhaben planen – insbesondere beim Heizungsersatz oder bei energetischen Verbesserungen.
Neu
- Beim Heizungsersatz dürfen höchstens 90 % der Energie aus fossilen Quellen stammen
- Elektroboiler & Direktheizungen: Einschränkungen bei Ersatz und Meldepflichten
- Fördergelder für nachhaltige Sanierungen und Neubauten verfügbar
- Beratung durch energieberatungAARGAU – kostenlos & unabhängig
Detaillierte Infos: ag.ch/energiegesetz
Beratung: +41 62 835 45 40 | ✉ energieberatung@ag.ch
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Gemeindeinfo März 2025 (PDF, 251.06 kB) | Download | 0 | Gemeindeinfo März 2025 |