Neues Energiegesetz - Die wichtigsten Informationen

1. April 2025

Am 1. April 2025 tritt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es betrifft alle, die in den nächsten Jahren ein Bau- oder Sanierungsvorhaben planen – insbesondere beim Heizungsersatz oder bei energetischen Verbesserungen.

Neu

  • Beim Heizungsersatz dürfen höchstens 90 % der Energie aus fossilen Quellen stammen
  • Elektroboiler & Direktheizungen: Einschränkungen bei Ersatz und Meldepflichten
  • Fördergelder für nachhaltige Sanierungen und Neubauten verfügbar
  • Beratung durch energieberatungAARGAU – kostenlos & unabhängig

 

Detaillierte Infos: ag.ch/energiegesetz

Beratung: +41 62 835 45 40 | ✉ energieberatung@ag.ch

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Gemeindeinfo März 2025 (PDF, 251.06 kB) Download 0 Gemeindeinfo März 2025
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