Parkieren in Rekingen

Wer regelmässig auf den von der Gemeinde bezeichneten öffentlichen oder allgemein zugänglichen, gemeindeeigenen Parkplätzen sein Motorfahrzeug bis 3,5 Tonnen abstellt, benötigt eine Parkkarte.

Das Abstellen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie von Wohnmobilen oder zu deren Zweck umgebauten Fahrzeugen, ist nicht gestattet.

Es gibt die Möglichkeit einen zugewiesenen Parkplatz zu erhalten.  

Grundsätzlich gibt die Parkkarte kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Sie berechtigt den Besitzer lediglich, sein Fahrzeug auf den von der Gemeinde bezeichneten öffentlichen oder allgemein zugänglichen Parkplätzen zu parkieren.

Gegen eine Gebühr kann aber auch ein zugewiesener Parkplatz erworben werden. Der Parkplatz wird durch die Gemeinde mit einem «reserviert»-Schild versehen.

Gebühren

Für Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht (nicht zugewiesen)     CHF 50.00 (exkl. MWST)

Für Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht (zugewiesen)             CHF 70.00 (exkl. MWST)

Zugehörige Objekte