Der Heimatschein kann für Bürger/in der dem Zivilstandskreis Zurzach angeschlossenen Gemeinden Zurzach (vorher: Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Wislikofen) Endingen, Fisibach, Lengnau, Mellikon, Schneisingen, Siglistorf, Tegerfelden ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie:

• Der Heimat- bzw. Bürgerort muss nicht zwingend dem Wohnort entsprechen. Ihr Heimatort ist im Reisepass oder in der Identitätskarte ausgewiesen.
• Der Heimatschein kann nur für Schweizer Bürger ausgestellt werden.

Hinweis:

Der Heimatschein wird bei der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnortes hinterlegt.

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