Polizeireglement Änderung – Feuerwerksverbot
Der Gemeinderat Zurzach hat beschlossen, ein absolutes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet einzuführen. Dieser Entscheid wurde am 16. Mai 2025 vom Behördenausschuss der Regionalpolizei Zurzibiet bestätigt und wird im Polizeireglement verankert.
Das Verbot gilt ab sofort und bedeutet, dass dieses auch an den Tagen 1. August, Silvester und Neujahr in allen Ortschaften der Gemeinde Zurzach gilt. Es ist künftig nicht mehr erlaubt, pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller oder andere Feuerwerkskörper abzubrennen oder Knallkörper zu verwenden.Ausgenommen vom Verbot sind
• Vulkane
• Fackeln
• Tischfeuerwerke
• Bengalische Feuer
Mit dieser Massnahme möchte der Gemeinderat einen Beitrag zur Reduktion von Lärm, Umweltbelastung und Gefahren für Mensch und Tier leisten.
Die Bevölkerung wird im Vorfeld der betroffenen Feiertage nochmals über die Details und die Umsetzung informiert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme