Gesamterneuerungswahlen, 2. Wahlgang Vizeammann für die Amtsperiode 2026/2029 - stille Wahl
Für den. 2 Wahlgang der Wahl eines Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 vom 30. November 2025 wurde folgender Kandidat angemeldet:
Rolf Stettler, 1964, von Sattel SZ, parteilos
Nachdem während der gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro den Vorgeschlagenen, gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt. Der auf den 30. November 2025 angesetzte 2. Wahlgang für die Wahl des Vizeammanns findet somit nicht statt.
Wahlbeschwerden (§§66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Zurzach
Bad Zurzach, 16. Oktober 2025
Zugehörige Objekte
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| Wahlprotokoll Stille Wahl (Vizeammann) (PDF, 130.28 kB) | Download | 0 | Wahlprotokoll Stille Wahl (Vizeammann) |