Einreichung Steuererklärung 2024
Nicht unerwartet wurde Ihnen vor einigen Tagen die Steuererklärungen 2024 zugestellt oder Sie erhalten diese in den nächsten Tagen. Bitte reichen Sie die Steuererklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis am 31. März 2025 (selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni 2025) ein. Sie helfen uns, wenn Sie darauf verzichten, die Belege mit Bostichklammern zu heften.
Zusätzliche Fristen
Falls Ihnen das termingerechte Einreichen der Steuererklärung nicht möglich ist, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Schreiben Sie uns eine Mail (steuern@zurzach.ch), benützen Sie die Onlineplattform „eFristen“ (www.ag.ch/steuern) oder scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Steuererklärung.
Provisorische Steuerrechnung 2025: Fristen und Zahlung
Ende Februar 2025 erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung 2025. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Rechnung ausschliesslich den QR-Einzahlungsschein, der der provisorischen Steuerrechnung beigefügt ist. Auf diese Weise kann der administrative Aufwand für die Finanzdienste minimiert werden. Sollten die zugestellten Einzahlungsscheine nicht ausreichen, können Sie gerne zusätzliche QR-Einzahlungsscheine bei den Finanzdiensten anfordern.
Falls Sie E-Banking nutzen, passen Sie bitte Ihren Dauerauftrag entsprechend den Angaben auf dem beigefügten QR-Einzahlungsschein für das Jahr 2025 an.
Die provisorischen Steuern 2025 sind spätestens am 31. Oktober 2025 zu begleichen. Für Zahlungen, die vor diesem Termin eingehen, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0,75 %. Auch bei Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Zahlungseingang bis zum 31. Oktober 2025.
Ab dem 1. November 2025 wird für ausstehende Zahlungen ein Verzugszins von 5 % fällig, der jedoch erst bei der definitiven Veranlagung in Rechnung gestellt wird. Es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Falls Sie bereits jetzt wissen, dass Sie den Zahlungstermin nicht einhalten können oder den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wichtig: Für Mahnungen bei Steuerausständen (provisorisch und definitiv) wird eine Gebühr von CHF 35 erhoben. Bei Betreibungen fällt eine Gebühr von CHF 100 an. Für Mahnungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung entstehen ebenfalls Gebühren: CHF 35 für die 1. Mahnung und CHF 50 für die 2. Mahnung.
Anpassung provisorische Rechnung
Kontaktieren Sie das Steueramt, wenn Sie mit der Höhe der provisorischen Rechnung nicht einverstanden sind oder sich Ihre finanzielle Situation im aktuellen Jahr stark verändert hat. So können hohe Rückzahlungen wie auch hohe Nachrechnungen vermieden werden. Dabei ist zu beachten, dass offensichtlich übersetzte und nicht in Rechnung gestellte Zahlungen von der Gemeinde zurückbezahlt oder auf andere offene Forderungen umgebucht werden können.
Mit EasyTax gehts leichter
Die Datei muss im Internet heruntergeladen werden. Die Datei finden Sie unter www.ag.ch/steuern. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann bei uns die Formulare bestellen und muss die Steuererklärung von Hand ausfüllen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax 2024 ausgefüllte Steuererklärung in elektronischer Form zu übermitteln. Ab der Steuererklärung 2021 ist dafür kein ausgedrucktes Quittungsblatt mehr nötig, die Übermittlung findet auch zukünftig komplett online und ohne Unterschrift statt.
Liegenschaftsunterhaltskosten
Der Nachweis für steuermindernde Tatsachen obliegt den Steuerpflichtigen. Aus diesem Grund empfehlen wir bei grösseren Umbauten Fotos vor und nach der Sanierung zu machen und diese dem Steueramt einzureichen. Ebenfalls können Pläne, Skizzen, Arbeitsrapporte oder Offerten zur besseren Beurteilung hilfreich sein.
Frühzeitig planen / Budgethilfen
Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Im Internet unter www.schulden.ch oder auch unter www.budgetberatung.ch finden Sie Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.
Weitere Informationen zu den Steuern im Kanton Aargau finden Sie auch auf der Homepage www.ag.ch/steuern.
Kontakt
Bei Fragen zur Steuerveranlagung oder Anpassung der provisorischen Steuerrechnung: Abteilung Steuern, +41 56 249 05 88, steuern@zurzach.ch
Bei Fragen zur Bezahlung der Rechnung, Bestellen von zusätzlichen Einzahlungsscheinen, Vereinbarung von Ratenzahlung: Abteilung Finanzdienste, +41 56 249 04 44, finanzen@zurzach.ch