Allgemeines

In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt. Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.

Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:
a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt

Grundstückschätzung
Das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebung der kantonalen Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten.

Aufgaben des Gemeindesteueramtes
Die Abteilung Steuern der Gemeinde Zurzach bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde der Gemeinde, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen.

Um die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, muss das Personal der Abteilung Steuern über eine grosse Fachkompetenz in allen Bereichen des Steuerwesens verfügen. Das Führen der notwendigen Register und Kontrollen, den jährlichen Versand der Formulare vornehmen, deren Eingang registrieren und überwachen, die Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit prüfen und fehlende Beweismittel einfordern. Im Weiteren obliegt ihm die Aufbewahrung der Steuerakten und die Protokollführung über die Sitzungen der Steuerkommission.

Informationen

Auskünfte in Steuerfragen erteilt Ihnen gerne die Abteilung Steuern. Zudem sind im Internet unter

www.steuern.ag.ch Infos zu den Kantonalen Steuern (Steuergesetz, Verordnung, Merkblätter, Steuerberechnung, Formularbestellung usw.) und unter

www.estv.admin.ch Hinweise zur direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Wehrpflichtersatz, Kurslisten Wertpapiere usw.

Easy-Tax/Formulare/Wegleitungen/Merkblätter und viele weitere nützliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Finanzen und Ressourcen

Öffnungszeiten

  Morgen Nachmittag
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 18.30 Uhr
Dienstag  geschlossen  13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen  13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend)  

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