Gemeindezweigstelle SVA
Kontakt
Gemeindezweigstelle SVAHauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach
Tel. +41 56 269 71 20
gemeinde@zurzach.ch
Öffnungszeiten
Morgen | Nachmittag | |
Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 18.30 Uhr |
Dienstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Frage |
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Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen mit 64 und Männer mit 65 Jahren). Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats, in welchem die Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Es ist ein Rentenvorbezug um max. 2 Jahre und ein Rentenaufschub um max. 5 Jahre möglich. |
Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht. Wenn AHV- und IV-Renten alleine den Existenzbedarf nicht sichern, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. |
Frühzeitig! Die Einreichung der Anmeldung zum Bezug oder Aufschub seiner Altersrente sollte etwa 3 - 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Bei einem Vorbezug der Altersrente sollte die Anmeldung 3-4 Monate vor dem gewünschten Bezug (1 oder 2 Jahre vor Erreichung des ordentlichen Rentenalters) eingereicht werden. |