Sie ziehen innerhalb unserer Gemeinde um? Schön, dass Sie uns erhalten bleiben.

Gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau ist der Zuzug innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Einwohnerinnen und Einwoher können sich rund um die Uhr bequem online Ummelden, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch.

Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Um sich Online abzumelden, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://ag.eumzug.swiss

Bei fachlichen Problemen melden Sie sich bitte beim Gemeindebüro Zurzach.

 

Bei persönlicher Ummeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizer

  • Meldebestätigung
  • Identitätskarte oder Pass
  • Neuer Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters

Ausländer

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis
  • Neuer Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters

Zugehörige Objekte