Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro - Stille Wahl
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Gemeinde Zurzach für den Rest der Amtsperiode 2026/29 vom 27. September 2026 (2. Wahlgang) – stille Wahl
Für den 2. Wahlgang vom 27. September 2026 der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Gemeinde Zurzach wurde folgende Kandidatin angemeldet:
– Astrid Gauch, 1966, von Schongau LU und Mettauertal AG, 5334 Böbikon, parteilos
Nachdem während der gemäss § 33 Abs. 1 GPR des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro die Vorgeschlagene, gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt. Der auf den 27. September 2026 angesetzte 2. Wahlgang findet somit nicht statt.
Gegen diese Wahl kann, gemäss den §§ 66 ff. GPR, bis am 3. Tag nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden
5330 Bad Zurzach, 4. Juli 2026
Zugehörige Objekte
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| Zurzach_Ersatzwahl_Stille_Wahl (PDF, 61 kB) | Download | 0 | Zurzach_Ersatzwahl_Stille_Wahl |