Gesamterneuerungswahlen - Anmeldung 2. Wahlgang Vizeammann für die Amtsperiode 26/29

9. Oktober 2025

Für den 2. Wahlgang des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 wurde fristgerecht folgender Kandidat angemeldet:

• Rolf Stettler, 1964, von Sattel SZ, parteilos

Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 33 Abs.1 GPR). Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs.2 GPR). Andernfalls findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt.

Wählbar als Vizeammann im 2. Wahlgang ist nur, wer bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und im Rathaus, Bad Zurzach innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Donnerstag, 16. Oktober 2025, 12.00 Uhr einzureichen.

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