Finanzdienste
Zu den Hauptaufgaben der Abteilung gehören der Steuerbezug, die Lohnbuchhaltung, die Debitoren- und Kreditorenbewirtschaftung wie auch die Abschluss- und Budgetarbeiten.
Die Abteilung Finanzdienste ist Anlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten und zuständig für Abzahlungsvereinbarungen von öffentlich rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren etc.). Rückfragen zu Rechnungsstellungen sind der jeweiligen zuständigen Abteilungen direkt zu stellen.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten gelangen, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig den Zahlungsvorschlag telefonisch, schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Verzugszinsen bleiben jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Steuerbezug
Für die Faktoren der Steuerrechnung ist die Abteilung Steuern zuständig. Ändert sich Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel durch einen Jobwechsel, bewirkt dies eine Änderung der steuerlichen Faktoren und somit eine Korrektur der zu bezahlenden Steuerrechnung. Damit einer hohen Nachzahlung oder Rückzahlung vorgebeugt werden kann, ist es daher ratsam, die provisorischen Faktoren direkt anpassen zu lassen.
Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober und Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, werden mit einem bescheidenen Vergütungszins honoriert. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2026 beträgt der Zinssatz 0.25 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Für verspätete Zahlungen (auch Ratenpläne) wird ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz für das Jahr 2026 beträgt 4.5 %. Besteht keine Zahlungsvereinbarung oder wird diese nicht eingehalten, wird für verspätete Zahlung ebenfalls eine Gebühr von CHF 35 für die Mahnung und eine Gebühr von CHF 100 bei Einleitung einer Betreibung geschuldet.
Links
Info Steuerbezug Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Stundungsgesuch Steuern Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt
Gemeinde ZurzachFinanzdienste
Alte Dorfstrasse 1
5332 RekingenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tel. +41 56 249 04 44
finanzen@zurzach.ch
Öffnungszeiten
| Morgen | Nachmittag | |
| Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 18.30 Uhr |
| Dienstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) |
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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Sofern Sie im Smart Service Portal für ein Steuerkonto registriert sind, können Sie Ihre individuellen Rechnungs- und Zahlungsinformationen dort jederzeit einsehen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Einzahlungsschein schriftlich oder telefonisch bei der Abteilung Finanzdienste anzufordern oder persönlich am Schalter zu beziehen. |
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Sofern Sie im Smart Service Portal für ein Steuerkonto registriert sind, können Sie Ihr Ratengesuch elektronisch erfassen und einreichen. Andernfalls bitten wir Sie, umgehend schriftlich oder telefonisch mit der Abteilung Finanzdienste Kontakt aufzunehmen, damit eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Grundsätzlich ist die Steuerschuld innerhalb eines Jahres zu begleichen. |
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Im System der Gegenwartsbemessung (seit 2001) wird die Steuer für das laufende Jahr schon in diesem Jahr erhoben. Die Veranlagung kann jedoch erst im nächsten Jahr definitiv vorgenommen werden, wenn die Steuererklärung für das aktuelle Jahr eingereicht wird. Die Rechnung für das aktuelle Jahr ist daher nur provisorisch. Je nachdem ob sich das Einkommen/Vermögen entgegen der provisorischen Faktoren erhöht oder vermindert hat, erfolgt bei der definitiven Rechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift. |