Leinenpflicht für Hunde, gemäss Jagdverordnung des Kantons Aargau

11. April 2024

Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt.

Hunde sind deshalb im Wald und Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

Wir bitten Sie die Leinenpflicht während dieser Zeit einzuhalten und entsprechend Rücksicht auf die Tiere und Natur zu nehmen.

Hund mit Leine
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