Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission Zurzach vom 9. Juni 2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/25

29. Januar 2024

Niklaus Edelmann hat seine Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht. Am 9. Juni 2024 findet die Ersatzwahl statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Zurzach zu unterzeichnen und beim Gemeindebüro bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können beim Gemeindebüro bezogen oder online heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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