Unterstützungsbeitrag gem. Kinderbetreuungsreglement
Für Familien, bei denen die Kinder in einem schulergänzendem Betreuungsverhältnis stehen, besteht die Möglichkeit einer Berechnung eines Unterstützungsbeitrages. Berücksichtigt wird die Familiensituation, das Einkommen der Familie sowie die Betreuungsintensität. Für eine provisorische und unverbindliche Berechnung steht Ihnen der KitaRechner unter der Rubrik Bildung und Betreuung zur Verfügung.
Die Grundlage zur Beurteilung der Unterstützungsbeiträge bildet das am 4. November 2021 erlassene Kinderbetreuungsreglement inklusive der dazugehörigen Tarifordnung der Gemeinde Zurzach.
Für die erwähnten Unterstützungsbeiträge muss das entsprechende Gesuch bei der Abteilung Kanzlei eingereicht werden.
Die Tarifordnung findet Anwendung auf Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, die über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde verfügen sowie bei Betreuungsverhältnissen in Tagesfamilien, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind. In Abweichung zum Kinderbetreuungsreglement haben auch Eltern Anspruch auf Unterstützungsleistungen, die ihre Kinder bei einer selbständigen Tagesfamilie betreuen lassen, sofern die Tagesfamilie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | +41 56 269 71 20 | gemeinde@zurzach.ch |
Name |
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Familie & Kinder |
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