Kanzlei
Beratung und Auskünfte
- Gemeinderat
- Gemeindeversammlung
- Kommissionen
- Ortsbürgergemeinde
- Internes Versicherungswesen
- Wahlen und Abstimmungen
- Redaktion Ziitig
- Inventurwesen
- Abgabe diverser Reglemente der Gemeinde Zurzach
- Information über öffentliche Rechtsauskunft
- Organisation von Bestattungen
Öffnungszeiten
Morgen | Nachmittag | |
Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 18.30 Uhr |
Dienstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) |
Bitte beachten Sie die Sommeröffnungszeiten.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Für die "ordentliche Einbürgerung" müssen Sie bereits seit 10 Jahre in der Schweiz, davon 5 im Kanton Aargau und die letzten 3 Jahre in der Gemeinde Zurzach wohnen. Es gibt auch die Möglichkeit auf eine "erleichterte Einbürgerung". Ob Sie die Voraussetzung dazu erfüllen, können Sie hier herausfinden. Falls diese Kriterien erfüllen und Sie genauere Informationen erhalten wollen, dann wenden Sie sich an die Abteilung Kanzlei. |