Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe ist eine Massnahme der sozialen Prävention und soll Sozialhilfebedürftigkeit verhindern. Elternschaft soll nicht sozialhilfeabhängig machen, sondern für sich einen Anspruch auf Leistungen auslösen können.

Die Bearbeitung der Elternschaftsbeihilfe erfolgt durch die Sozialen Diensten.

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