Prov. Kantons- und Gemeindesteuern 2024, Verfallsanzeigen
Haben Sie die Steuern bezahlt? Dann danken wir Ihnen herzlich dafür. Ansonsten erhalten Sie im September eine Verfallsanzeigen (als Erinnerung zu verstehen), welche Ihnen anzeigt, was Sie bereits bezahlt haben und was noch offen ist. Diese Steuern werden per 31. Oktober 2024 fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2024 wird auf dem offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % erhoben.
Offene Steuern werden im November 2024 gemahnt. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Ab 2019 werden auf den Mahnungen/Betreibungen Gebühren erhoben.
Kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern unter + 41 56 249 05 88 oder per Mail auf steuern@zurzach.ch, wenn Sie mit der Höhe der prov. Rechnung nicht einverstanden sind oder sich Ihre finanzielle Situation im aktuellen Jahr stark verändert hat. So können hohe Rückzahlungen wie auch hohe Nachrechnungen vermieden werden.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Veranlagung mit Vergütungszins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen und Überzahlungen beträgt 0.75 % auf dem definitiven Steuerbetrag.
Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzdienste +41 56 249 04 44 oder finanzen@zurzach.ch, um eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.
Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2024 nur die Einzahlungsscheine, welche der prov. Steuerrechnung beigelegt wurden. Falls Sie die Zahlung mittels E-Banking ausführen, passen Sie bitte Ihren Auftrag aufgrund der Einzahlungsscheine für das Jahr 2024 an. Besten Dank.